Spenden und Helfen

Häufige Fragen zur Spende und Fördermitgliedschaft

Wie kann ich der Deutschen Gesundheitshilfe helfen?

Wenn Sie uns helfen und unsere Arbeit unterstützen möchten, haben Sie hierfür zwei Möglichkeiten:

Mit einer Spende unterstützen Sie uns einmalig oder regelmäßig.

Spende

Mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen Sie uns regelmäßig und profitieren gleichzeitig direkt von unserer Arbeit.

Fördermitgliedschaft

Wie lautet das Spendenkonto der Deutschen Gesundheitshilfe?

Für Überweisungen aus Deutschland:

Deutsche Gesundheitshilfe e.V.

Bundesweites Spendenkonto: 197009950
Bank: Nassauische Sparkasse
BLZ: 510 500 15

Für Überweisungen aus dem Ausland:

Deutsche Gesundheitshilfe e.V.

Spendenkonto: 197009950
Bank: Nassauische Sparkasse
BLZ: 510 500 15
IBAN: DE72510500150197009950
BIC: NASSDE55XXX

Wie werden meine Daten geschützt?

Ihre Daten werden von uns gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt und vertraulich behandelt. Die Deutsche Gesundheitshilfe verfügt zu diesem Zweck über einen eigenen Datenschutzbeauftragten.

Sämtliche Daten von Spendern und Mitgliedern werden nach strengen Vorgaben ausschließlich für die Zwecke der Deutschen Gesundheitshilfe verwendet. Ihre uns vorliegenden Daten werden grundsätzlich nicht veröffentlicht und nicht an Dritte - gleich welcher Art - (z.B. Werbetreibende, Adresshändler etc.) weitergegeben, d.h. Ihre Daten werden weder verkauft, noch vermietet, verliehen oder in einer anderen Form überlassen.

Bitte wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns, wenn Sie Fragen hierzu haben. Unsere Anschrift finden Sie ganz unten.

Warum darf die Deutsche Gesundheitshilfe Spenden und Förderbeiträge entgegennehmen?

Die Deutsche Gesundheitshilfe ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer VR 9580 eingetragen. Sie ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdigen Zwecken dienend anerkannt („Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege“) und darf daher für Spenden und Mitgliedsbeiträge abzugsfähige Spendenbescheinigungen ausstellen.

Was macht die Deutsche Gesundheitshilfe mit meiner Spende?

Spenden und Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für die gemeinnützigen und förderungswürdigen Zwecke der Deutschen Gesundheitshilfe verwendet.

Wenn Sie wissen möchten, wofür wir uns täglich einsetzen und was die wichtigsten Ziele unserer Arbeit sind, dann klicken Sie bitte hier:

Unsere Arbeit

Wie können Spenden und Förderbeiträge steuerlich abgesetzt werden?

Die Deutsche Gesundheitshilfe ist als gemeinnützig und besonders förderwürdig anerkannt und darf sowohl für Spenden als auch für Mitgliedsbeiträge abzugsfähige Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) ausstellen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an die Deutsche Gesundheitshilfe können Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen und dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

Seit dem 01. Januar 2007 gilt - im Rahmen des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“ - generell folgende Regelung:

  • Als Privatperson können Sie insgesamt Spenden bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte beim Finanzamt geltend machen.
  • Für Unternehmen gilt eine Spendenhöchstgrenze in Höhe von 4‰ der Summe der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

Darüber hinaus gilt seit dem 01. Januar 2007 ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag auf künftige Steuerjahre. Das bedeutet: Wenn die Summe der Spenden in einem Jahr die absetzbaren Höchstbeträge übersteigt, können Sie den überschüssigen Betrag ohne Zeitbegrenzung auf die nachfolgenden Jahre verteilen und dort steuerlich abziehen. Hierbei gelten wieder pro Jahr die abzugsfähigen Höchstgrenzen.

Wann brauche ich eine Spendenbescheinigung?

Bei Überweisungen, Bareinzahlungen und Abbuchungen von Spenden und Mitgliedsbeiträgen gilt seit 01.01.2007 die neue gesetzliche Regelung:

Bis zu einem Betrag von € 200,- akzeptiert Ihr Finanzamt den Bankbeleg als abzugsfähige Bescheinigung, wenn die erforderlichen Angaben auf dem Beleg ersichtlich sind (siehe unten).

Bei einem Betrag über € 200,- erhalten Sie von uns automatisch eine abzugsfähige Spendenbescheinigung. Diese schicken wir Ihnen spätestens im Februar des folgenden Jahres zu, so dass Ihnen diese rechtzeitig für Ihre Steuererklärung vorliegt.

Erhalte ich für jede Spende automatisch eine Bescheinigung?

Die gesetzliche 200-Euro-Regelung (siehe oben) ermöglicht es uns, Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Portokosten zu sparen, indem für Spenden bis zu einem Betrag in Höhe von € 200,- Ihr Bankbeleg als abzugsfähige Bescheinigung ausreicht.

Hierdurch stehen uns mehr Mittel für die Erfüllung unserer gemeinnützigen Zwecke und Ziele zur Verfügung.

Kann ich trotzdem eine Spendenbescheinigung bekommen, auch wenn der Betrag unter € 200,- liegt?

Wenn Sie für einen Betrag unter € 200,- eine Spendenbescheinigung wünschen, schicken wir Ihnen diese selbstverständlich sehr gerne zu.

Bitte wenden Sie sich per Post, Telefax, E-Mail oder Telefon an uns und fordern Sie die gewünschte Bescheinigung an. Bei schriftlichen Anfragen wollen Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, den Spendenbetrag und - wenn möglich - das Datum der Spende angeben, damit wir Ihre Anfrage schnell zuordnen und Ihnen die Bescheinigung zukommen lassen können. Unsere Kontaktdaten finden Sie ganz unten.

Die Spendenbescheinigung erhalten Sie direkt nach Anforderung oder spätestens im Februar des Folgejahres - ganz wie Sie es möchten. Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns im Folgejahr eine Sammelbestätigung.

Welche Belege werden von meinem Finanzamt akzeptiert?

Ihr Finanzamt akzeptiert - als Nachweis Ihrer Spende - einen Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung einer Bank wie beispielsweise:

  • einen Kontoauszug
  • einen Überweisungsbeleg
  • einen Lastschrifteinzugsbeleg
  • eine gesonderte Bankbestätigung

in Verbindung mit dem vereinfachten Zuwendungsnachweis der Deutschen Gesundheitshilfe. Wichtig ist, dass auf dem Bankbeleg die erforderlichen Angaben zu finden sind (siehe unten).

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Welche Angaben müssen auf dem Bankbeleg zu finden sein?

  • Ihr Name und Vorname
  • Ihre Postanschrift (im Verwendungszweck eingetragen)
  • Ihre Bank mit BLZ und Kontonummer
  • Unsere Bankverbindung
    Deutsche Gesundheitshilfe e.V.
    Bundesweites Spendenkonto: 197009950
    Nassauische Sparkasse, BLZ 510 500 15
  • Ihr Spendenbetrag und -datum
  • Das Stichwort „Spende“ oder „Mitgliedsbeitrag“

Bitte legen Sie für Ihre Steuererklärung dem Finanzamt den Bankbeleg in Verbindung mit dem vereinfachten Zuwendungsnachweis der Deutschen Gesundheitshilfe vor.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Wie funktioniert eine Online-Spende bzw. Zahlung per PayPal?

Mit PayPal zahlen Sie einfach, schnell und sicher im Internet. Ihre persönlichen Daten werden einmalig bei PayPal hinterlegt und dort sicher verwahrt. Sie senden Sie nicht bei jeder Zahlung über das Internet. Der Empfänger der Zahlung bekommt Ihre vertraulichen Bank- oder Kreditkartenangaben nie zu sehen. Denn die tatsächliche Zahlung erfolgt für Sie über PayPal.

Sobald Sie Ihr PayPal-Konto eröffnet haben, können Sie gleich Zahlungen vornehmen oder empfangen. Jedes Mal, wenn Sie Ihr PayPal-Konto benutzen, sorgt eine komplexe Verschlüsselung dafür, dass alle Ihre Eingaben für Außenstehende unlesbar sind.

Was mache ich, wenn mein Finanzamt eine Spendenbescheinigung anfordern sollte?

Falls Ihr Finanzamt eine Spendenbescheinigung anfordern sollte, schicken wir Ihnen diese selbstverständlich gerne zu Bitte wenden Sie sich per Post, Telefax, E-Mail oder Telefon an uns und fordern Sie die Bescheinigung an.

Bei schriftlichen Anfragen wollen Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, den Spendenbetrag und - wenn möglich - das Datum der Spende angeben, damit wir Ihre Anfrage schnell zuordnen und Ihnen die Bescheinigung zukommen lassen können. Unsere Kontaktdaten finden Sie ganz unten.

Gibt es eine Mindestspende?

Nein, da eine Spende an die Deutsche Gesundheitshilfe grundsätzlich freiwillig ist. Wir freuen uns über jeden - auch kleinen - Betrag sehr, da uns jeder Euro hilft, unsere Arbeit fortzusetzen.

Wie kann ich eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen?

Eine uns erteilte Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen. Bitte teilen Sie uns den Widerruf schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail mit. Sie erhalten dann umgehend eine Bestätigung von uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie ganz unten.

Wie kann ich die Deutsche Gesundheitshilfe in allen Fragen zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen erreichen?

Wir sind jederzeit gerne für Sie da, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben. Folgende Wege stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:

  • Per Post an:
    Deutsche Gesundheitshilfe e.V.
    Serviceabteilung
    Postanschrift: Postfach 94 03 03 - 60461 Frankfurt am Main
    Hausanschrift: Hausener Weg 61 - 60489 Frankfurt am Main
  • Per Telefon: 069 - 78 00 42
  • Per Telefax: 069-78 77 00
  • Über das Kontaktformular auf unserer Internetseite: Kontaktformular