Bundesweite Aufklärungsaktion

Rezeptfrei aus der Apotheke heißt wirksam und gut verträglich

Rezeptfreie Arzneimittel dürfen nur noch in Ausnahmefällen auf Kassenrezept verschrieben werden. Mit einer bundesweiten Aufklärungsaktion informiert die Deutsche Gesundheitshilfe über Gründe der Herausnahme aus der Kassenerstattung sowie Wirksamkeit und Verträglichkeit dieser Präparate. Zusätzlich wird erklärt, welche Funktion das Grüne Rezept für die ärztliche Empfehlung und Verordnung hat.

Rezeptfrei aus der Apotheke heißt wirksam und gut verträglich – Bundesweite Aufklärungsaktion

Rezeptfreie Arzneimittel: Wichtige Fakten

Seit einigen Jahren dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur noch in Ausnahmefällen auf Kassenrezept verschrieben werden. Diese Entscheidung hatte der Gesetzgeber im Zuge der Gesundheitsreform 2004 getroffen. Für Sie als Patientinnen und Patienten bedeutet dies, dass Sie den größten Teil dieser Medikamente seitdem selbst bezahlen müssen. Darunter fallen auch fast alle pflanzlichen Präparate. Nicht wenige Menschen haben deshalb noch immer Fragen. Mehr als die Hälfte der gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten allerdings derzeit viele rezeptfreie Arzneimittel als sogenannte Satzungsleistung an (siehe unten).

Wirksam und gut verträglich

Was Ihnen vielleicht noch nicht bekannt ist: Die Herausnahme rezeptfreier Arzneimittel aus der Kassenerstattung hatte ausschließlich aus Kostengründen stattgefunden und nicht aufgrund einer mangelnden Wirksamkeit.

Im Gegenteil: Diese Arzneimittel sind nur deshalb rezeptfrei, weil die zuständige Bundesbehörde sie nicht nur als wirksam, sondern darüber hinaus als gut verträglich und daher auch im Sinne der Selbstmedikation als entsprechend sicher und geeignet bewertet hat.

Ärzte nutzen immer häufiger das Grüne Rezept

Obwohl gesetzliche Krankenkassen rezeptfreie Arzneimittel in der Regel nicht mehr erstatten, sind überwiegende Teile der deutschen Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin überzeugt vom therapeutischen Nutzen dieser Medikamente.

Viele Patienten wünschen darüber hinaus eine klare ärztliche Empfehlung. Zu diesem Zweck verordnen immer mehr Ärzte rezeptfreie Arzneimittel auf dem eigens dafür geschaffenen Grünen Rezept.

Das Grüne Rezept ist ein dem bekannten rosaroten Kassenrezept nachempfundenes Privatrezept und dient ausschließlich der Verordnung rezeptfreier Arzneimittel. Die Kosten sind zwar auch hier von Ihnen selbst zu tragen. Sie aber wissen: Ihr Arzt dokumentiert mit dem Grünen Rezept seine fachlich kompetente arzneiliche Empfehlung.

Grünes Rezept – Das Rezept für die Verordnung rezeptfreier Arzneimittel durch den Arzt

Lassen Sie sich auch in der Apotheke beraten

In der Apotheke wird man Sie ebenfalls gerne zu den Möglichkeiten und Grenzen rezeptfreier Arzneimittel informieren und Ihnen auch qualifizierte Ratschläge zu einer geeigneten Form der Selbstmedikation geben.

Weitere Informationen

Kampagnenmotiv zur bundesweiten Aufklärungsaktion Ratgeber: Was Sie über die Verordnung rezeptfreier Arzneimittel wissen sollten

Wenn Sie noch mehr über rezeptfreie Arzneimittel, Selbstmedikation und Vorsorgemöglichkeiten wissen möchten, besuchen Sie uns auch bei:

Gesundheit von A-Z

Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Über die Hälfte der gesetzlichen Krankenkassen haben rezeptfreie Arzneimittel als sogenannte Satzungsleistung in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse den Versicherten die Kosten für diese Medikamente erstattet. Eine Bedingung hierfür ist, dass der Arzt diese Arzneimittel zuvor auf einem Grünen Rezept (oder Privatrezept) verordnet hat. Viele Kassen erstatten nur Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wie pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Präparate. Zudem gibt es Erstattungsobergrenzen sowie zumeist eine Eigenbeteiligung, die die Versicherten zahlen müssen.